Arbeitsrecht Kiel ++ Anwalt Arbeitsrecht Kiel ++ Kündigung ++ Abfindung ++ Arbeitsrecht ++ Fachanwalt Arbeitsrecht ++ Kiel ++ Arbeitsrechtsberatung
  • Kostenfreie Rechtsberatung
  • Schnelle Termine
  • Soforthilfe
  • Anwälte für Arbeitsrecht
  • Arbeitsschutz

Kündigung während der Probezeit wegen Quarantäne

Die häusliche Quarantäne wegen Corona

Eine häusliche Quarantäne ist die vom Gesundheitsamt angeordnete, zeitlich befristete Maßnahme, zum Beispiel wegen der Corona-Pandemie und bezweckt damit den Infektionsschutz der Menschen, indem die Ausbreitung des Krankheitserregers gebremst wird. Eine Quarantäne findet bei denjenigen Anwendung, welche in Kontakt mit einer positiv auf Corona getesteten Person standen. Die Menschen, bei denen eine Infektion mit Corona vorliegt, also bei denen diese durch einen Corona-Antigen-Schnelltest beziehungsweise Kraft eines PCR-Tests belegt ist, müssen in häusliche Isolierung und bei Schwierigkeiten in einem Krankenhaus isoliert werden.

Die Corona-Pandemie

Der Coronavirus wird ebenso COVID-19 oder SARS-CoV-2 genannt und überrollt die Welt in Wellen, wobei immer neue Varianten des Virus auftauchen. Es ist einstweilen nicht vorauszusagen, über welchen Zeitraum wir uns mit dem Coronavirus und dessen Auswirkungen auf das Berufsleben befassen müssen. Zum Gipfel der Coronapandemie meldeten zahlreiche Firmen Kurzarbeit an, während andere kurzerhand Kündigungen aussprachen. Die Frage, ob und inwiefern das erlaubt ist, kann eindeutig verneint werden, weil Corona zwar einen Ausnahmezustand, aber keine Veränderungen des Arbeitsrechts zur Folge hatte.

Die Probezeit im Arbeitsrecht

Die Probezeit ist eine gegenseitig eingeräumte Testphase, welche vom ersten Tag eines neuen Arbeitsvertrags bis zu dessen vereinbarten Ende reicht. Je nachdem welche Vereinbarung getroffen wurde, kann die Probezeit bis zu sechs Monaten gehen. Innerhalb der Probezeit darf das Arbeitsverhältnis grundsätzlich mit einer Frist von zwei Wochen per Kündigung beendet werden. Das Kündigungsschutzgesetz greift jedoch nicht, während der Probezeit, aus diesem Grund benötigt es keinen Kündigungsgrund, um das Vertragsverhältnis zu beenden. Falls dem Beschäftigten der neue Arbeitsplatz nicht behagt, kann er diesen mit einer Frist von zwei Wochen kündigen, weil die Vorteile der Probezeit für Arbeitgeber und Arbeitnehmer gleichermaßen gelten.



Kündigung in der Probezeit wegen einer Quarantäne

Mehrfach informieren uns Angestellte, dass sie von ihrer Firma gekündigt wurden, da sie diesen über eine durch eine Behörde angeordnete Quarantäne informiert hatten. Zahlreiche davon betroffene Arbeitnehmer wurden daraufhin von ihren Chefs dazu beauftragt, eine schriftliche Bestätigung der Anordnung des Gesundheitsamts beizubringen. Weil die meisten Gesundheitsämter jedoch sehr überlastet und deshalb nicht in der Lage waren, schriftliche Bestätigungen über die angeordnete Quarantäne zeitnah auszustellen. Dieses Ausbleiben des schriftlichen Nachweises ist durch einige Arbeitgeber dann zum Anlass für die Kündigung genommen worden, obgleich die betroffenen Mitarbeiter überhaupt nicht die Option hatten, eine solche einzureichen. Vor allen Dingen in kleinen Unternehmen oder vor Ablauf der Probezeit gehen recht viele Beschäftigte davon aus, dass sie einfach so gekündigt werden können. Allerdings ist das nicht richtig, auch im Falle, dass das Kündigungsschutzgesetz nicht greift, darf man deswegen keine Zulässigkeit jedweder Kündigungen annehmen. Bei den beschriebenen Fällen handelte es sich um Willkürakte der Arbeitgeberseite und aus diesem Grund erklärten verschiedene Arbeitsgerichte solche Kündigungen für unwirksam.

Die telefonische Soforthilfe der ArbeitnehmerHilfe Hamburg e.V.

Bei speziellen Fragen zur „Kündigung in der Probezeit wegen Quarantäne“ oder zu anderen arbeitsrechtlichen Themen erreichen Sie den Fachanwalt für Arbeitsrecht der ArbeitnehmerHilfe Kiel unter der 0431-72003590 immer von Montag bis Freitag zwischen 9 und 17 Uhr.


Weitere interessante Artikel aus dem Arbeitsrecht: 

Verhaltensbedingte Kündigung wegen Corona

Der Coronavirus wird ebenso als COVID-19 oder SARS-CoV-2 bezeichnet und verbreitet sich in Wellen weltweit, wobei immer neue Varianten...

Die Kündigung Fragen und Antworten

Das gewiss bedeutendste Thema des Arbeitsrechts ist die Kündigung sowie alles, was mit dieser im Zusammenhang steht...

Sonderkündigungsrecht wegen Corona

Der Corona-Virus wird auch COVID-19 oder SARS-CoV-2 genannt und verbreitet sich in Wellen weltweit, wobei immer neue Varianten des Virus auftauchen...


Haben Sie Fragen?

Dann rufen Sie uns gerne an oder vereinbaren unkompliziert und kurzfristig einen persönlichen Beratungstermin.
Wir sind für Sie da.

0431-72003590

Termin Arbeitsrechtsberatung:
0431-72003590

Öffnungszeiten:
Montag - Freitag
9 - 17 Uhr

Kiel Arbeitsrecht ++ Abfindung ++ Arbeitsrecht ++ Fachanwalt Arbeitsrecht Anwalt ++ Arbeitsrecht Kiel ++ Kündigung ++ Arbeitsrechtsberatung ++ Kiel