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Die Kündigung - Alles Wissenswerte im Überblick

Die Kündigung und ihre begleitenden Fragen

Im Bereich des Arbeitsrechts steht die Kündigung im Mittelpunkt. Hier erfahren Sie alles, was damit in Verbindung steht. Wir beleuchten verschiedene Kündigungsarten, Gründe für Kündigungen, den Kündigungsschutz und rechtliche Rahmenbedingungen.

Was ist bei einer Kündigung zu beachten?

Im Falle, dass eine Arbeitsvertragspartei einen Arbeitsvertrag nach Ablauf der Kündigungsfrist oder jedoch direkt zu Ende bringen möchte, muss der Wille des Kündigenden grundsätzlich mit einer formellen Kündigung erfolgen. Für jede Art von Kündigung sind die arbeitsrechtlichen Rahmenbedingungen zu beachten und ebenso sind die maßgeblichen Voraussetzungen unerlässlich. Betriebsangehörige dürfen jederzeit, aber allein bei Berücksichtigung der Kündigungsfrist, kündigen und brauchen hierfür keinen Grund nennen. Viel höher liegen die Hürden aus Sicht der Arbeitgeber, die sich von einem Arbeitnehmer trennen möchten, insbesondere, wenn bei diesem der Kündigungsschutz anwendbar ist.

Welche Arten von Kündigungen existieren?

Es gibt einerseits die ordentlichen Kündigungen, die allesamt fristgemäß erfolgen, und andererseits die außerordentliche fristlose Kündigung. Ordentliche Kündigungen sind in verhaltensbedingte Kündigung, personenbedingte Kündigung und betriebsbedingte Kündigung unterteilt. Für den Fall, dass ein Unternehmen mehr als zehn Angestellte beschäftigt und der gekündigte Arbeitnehmer mehr als sechs Monate ohne Unterbrechung im Betrieb beschäftigt ist, kann er verlangen, dass der Arbeitgeber die Kündigung schriftlich begründet.

Welche Kündigungsgründe gelten für Arbeitgeber?

Das hängt davon ab, welche Art der Kündigung zum Einsatz gekommen ist, schließlich stellen sich für jede Art der ordentlichen Kündigung spezielle Anforderungen, damit diese rechtswirksam begründet werden kann. Relevant sind zum Beispiel außer- oder innerbetriebliche Gründe, welche zu einer betriebsbedingten Kündigung führen, Disziplinarverstöße eines Beschäftigten können Anlass für eine verhaltensbedingte Kündigung sein und objektive oder subjektive Leistungsmängel sind mögliche Gründe für die personenbedingte Kündigung.

Wie gestaltet sich eine Kündigung durch den Arbeitgeber?

Der Arbeitgeber muss für eine Kündigung einer größeren Anzahl von Regeln Genüge tun, welche Inhalt und Form, die Abstimmung mit dem Betriebsrat sowie die Begründung betreffen. Für alle Arten einer Kündigung ist die Schriftform zwingend vorgeschrieben, Kündigungsschreiben von einer kündigungsberechtigten Person selbst unterschrieben und dem Empfänger im Original zugestellt werden. Ein Kündigungsschreiben muss die zugrundeliegende Kündigungsfrist und in der Betreffzeile das Wort “Kündigung” enthalten sowie zudem mit dem Datum und den vollständigen Anschriften von Arbeitnehmer und Arbeitgeber ausgestattet sein. Sofern auch nur einer der verlangten Inhalte vergessen oder die Formvorschriften nicht vollständig eingehalten wurden, wird die Kündigung im Allgemeinen als juristisch unwirksam betrachtet.



Wie lang ist die ordentliche Kündigungsfrist?

In Bezug auf Kündigungsfristen stehen in der Regel nur zwei Möglichkeiten zur Verfügung: Entweder ist eine Kündigungsfrist gemäß Tarifvertrag vereinbart oder es gilt die gesetzliche Kündigungsfrist. Die gesetzliche Kündigungsfrist für Arbeitnehmer, die ihre Anstellung selbst beenden möchten, beträgt normalerweise vier Wochen, die zum 15. eines Monats oder dem letzten Tag eines Kalendermonats enden.

Arbeitgeber hingegen müssen, abhängig von der Dauer der Betriebszugehörigkeit ihrer Mitarbeiter, erheblich längere gesetzliche Kündigungsfristen einhalten. Nach fünf Jahren Betriebszugehörigkeit beträgt die Kündigungsfrist zwei Monate zum Monatsende. Nach zehn Jahren erhöht sie sich auf vier Monate, und nach zwanzig Jahren beträgt sie sieben Monate.

Wann ist eine fristlose Kündigung gerechtfertigt?

Der Begriff "fristlose Kündigung" kann oft verwirrend sein und ist daher besser als "außerordentliche Kündigung" bekannt. Die Voraussetzungen für eine solche Kündigung sind wie folgt: Zunächst muss eine vorherige Abmahnung erfolgt sein, es sei denn, es liegen besondere Umstände vor. Zweitens muss eine Frist von zwei Wochen eingehalten werden. Drittens muss ein schwerwiegender Grund vorliegen, und es darf keine mildere Alternative zur Verfügung stehen. Der Schlüssel zur Rechtfertigung einer außerordentlichen Kündigung ist der sogenannte "wichtige Grund". Hierzu zählen Handlungen wie Arbeitszeitbetrug, hartnäckige Arbeitsverweigerung, Beleidigungen oder tätliche Angriffe gegenüber dem Arbeitgeber, erhebliche Verletzungen der Treuepflicht oder Verstöße gegen das Wettbewerbsverbot.

Kann man ohne Grund gekündigt werden?

In der Regel ist eine Kündigung ohne triftigen Grund nicht möglich, es sei denn, es liegt kein Kündigungsschutz vor. Während der Probezeit oder in kleinen Unternehmen mit weniger als zehn Beschäftigten gelten besondere Regelungen, aber auch hier gibt es Einschränkungen.

Die telefonische Soforthilfe der ArbeitnehmerHilfe Kiel e.V.

Für spezifische Fragen zur Kündigung und anderen arbeitsrechtlichen Themen steht Ihnen der Fachanwalt für Arbeitsrecht der ArbeitnehmerHilfe Kiel unter der Nummer 0431-72003590 von Montag bis Freitag zwischen 9 und 17 Uhr zur Verfügung.


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