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Kostenlose Beratung im Arbeitsrecht

Bei der ArbeitnehmerHilfe e.V. Kiel kann jeder Arbeitnehmer, sein arbeitsrechtliches Anliegen vortragen. Anschließend bekommt er von einem erfahrenen Fachanwalt für Arbeitsrecht eine Einschätzung seines Falles.

Diese kostenlose Hilfe und Unterstützung bei arbeitsrechtlichen Themen steht allen Mitgliedern unseres Vereins zur Verfügung. Unsere Anwälte beraten zu Themen im Zusammenhang mit:

●    Betriebsratsgründung
●    Kündigung, Abfindung und Wiedereinstellung
●    Ungerechtfertigte Abmahnungen
●    Ausbleiben von Lohnzahlungen
●    Fehlerhafte Arbeitszeugnisse
●    Vorbereitung eines Prozesses beim Arbeitsgericht
●    Mobbing, Schikanen und ähnliche Belastungen
●    Jugendschutzprobleme
●    Konflikte um die Betriebsrente
●    Abschätzung der Erfolgsaussichten einer Klage
●    Prozesskostenhilfe und Kostenübernahme durch Rechtsschutzversicherung

Unsere Rechtsanwälte erbringen alle Leistungen in der ArbeitnehmerHilfe Kiel ehrenamtlich. Unsere Beratungsleistungen zum Thema Arbeitsrecht sind darum für alle Arbeitnehmer aus Kiel und Umgebung kostenlos.

Die Beiträge unserer Mitglieder decken die organisatorischen Kosten und sichern damit die Arbeit unseres Vereins. Den Mitgliedern danken wir, weil sie mit ihrem kalenderjährlichen Beitrag von 40 Euro die Fortführung unseres Vereins ermöglichen. In diesem Zuge bitten wir alle Nichtmitglieder um Verständnis, dass ihnen die Leistungen nur eingeschränkt zur Verfügung stehen. 


Kostenlose Vertretung ist unmöglich

Bei der ArbeitnehmerHilfe Kiel gibt es Beratungsleistungen durch Rechtsanwälte kostenlos, weil diese keiner Regelung unterliegen. Mancherorts werden für derartige Beratungen immense Kostenen aufgerufen. Unsere Anwälte erbringen diese Leistungen ehrenamtlich. Es liegt die Frage nahe, weshalb das für die Vertretung der Arbeitnehmer nicht ebenso geht. Die Antwort lautet: Es ist nicht erlaubt.

Für Rechtsanwälte gilt das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Das schreibt Gebührensätze für die gerichtliche und außergerichtliche Vertretung vor. Dieser Gebührensatz ist mit dem Streitwert zu multiplizieren. Den Rechtsanwälten räumt der Gesetzgeber einen Spielraum ein. Sie dürfen den Gebührensatz um das bis zu Zweieinhalbfache erhöhen, wenn sie einen entsprechenden Aufwand geltend machen.

Anwälte der ArbeitnehmerHilfe verlangen grundsätzlich den einfachen Satz. Dadurch haben Arbeitnehmer, die sich von uns vertreten lassen, volle Kostentransparenz. Unsere Beratungen sind kostenlos, für die Vertretung wenden wir den einfachen Satz aus dem RVG an.


Ergänzung der Rechtsschutzversicherung

Wegen der oben beschriebenen Unwägbarkeiten der Beratungskosten sind kommen Rechtsschutzversicherungen in der Regel nicht für Beratungen auf. Rechtsschutzversicherungen zahlen für die Vertretung eines Klienten, weil diese Kosten einer gesetzlichen Regelung unterliegen. Die Mitgliedschaft in der ArbeitnehmerHilfe Kiel ist eine ideale Ergänzung der Rechtsschutzversicherung. Bei uns bekommen Sie im Vorfeld die kostenlose Beratung, während Ihre Rechtsschutzversicherung die Kosten der Vertretung und die Gerichtsgebühren übernimmt.


Antrag auf Prozesskostenhilfe

Bedürftige Arbeitnehmer brauchen sich nicht zu scheuen einen Rechtsanwalt mit der Wahrnehmung ihrer Rechte zu beauftragen. Ihnen steht für die arbeitsrechtliche Auseinandersetzung Prozesskostenhilfe zu. Beantrage Sie diese bitte beim Arbeitsgericht Kiel.

Die Prozesskostenhilfe deckt die Kosten für die Vertretung durch einen Rechtsanwalt und die Gerichtsgebühren. Die Anwälte der ArbeitnehmerHilfe Kiel beantragen die Prozesskostenhilfe gerne, falls es Ihnen nicht möglich ist.
 



Haben Sie Fragen?

Dann rufen Sie uns gerne an oder vereinbaren unkompliziert und kurzfristig einen persönlichen Beratungstermin.
Wir sind für Sie da.

0431-72003590

Termin Arbeitsrechtsberatung:
0431-72003590

Öffnungszeiten:
Montag - Freitag
9 - 17 Uhr

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