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Das Arbeitsrecht in der Corona-Krise

Die Corona-Pandemie

Der Coronavirus wird auch als SARS-CoV-2 oder COVID-19 bezeichnet und überrollt die Welt in Wellen, wobei immer neue Varianten des Virus auftauchen. Es ist Stand jetzt kaum vorherzusagen, über welchen Zeitraum, wir uns mit dem Coronavirus und seinen Konsequenzen für das Arbeitsleben befassen müssen. Zum Gipfel der Coronakrise meldeten nicht wenige Firmen Kurzarbeit an und andere haben kurzerhand Kündigungen ausgesprochen. Die Frage, inwieweit das erlaubt ist, kann eindeutig mit einem Nein beantwortet werden, weil Corona zwar einen Ausnahmezustand, jedoch keine Veränderungen des Arbeitsrechts ausgelöst hat.

Die Corona-Krise im Arbeitsrecht

In der Corona-Pandemie zeigte sich, wie komplex diese Herausforderungen für die beiden Arbeitsvertragsparteien sind, insbesondere da im Zug Pandemie ohne Unterlass neue arbeitsrechtliche Fragen beantwortet werden mussten. All dies führte vor allem auf Seiten der Beschäftigten zu Verunsicherungen, die dann das Vertrauensverhältnis zum Arbeitgeber aus nachvollziehbaren Gründen ernsthaft untergruben. Es lag auch daran, dass vor allem die Mitarbeiter genötigt waren, sich den erforderlichen Anpassungen der Corona-Krise anzupassen, was ihnen des Öfteren Umstellungen im Rahmen innerbetrieblicher Abläufe abverlangte und zu Unstimmigkeiten mit der Arbeitgeberseite führte.

Corona - Probleme und Widersprüche an einem Beispiel

Im Verlauf der Corona-Pandemie schoben sich eine Menge vorher kaum beachtete Probleme plötzlich in den arbeitsrechtlichen Brennpunkt von Arbeitgebern und Arbeitnehmern. Unter Zeitdruck musste auf immer neue Beurteilungen der Gefährdungslage reagiert werden, unter anderem mussten für viele in der Öffentlichkeit tätige Mitarbeiter Schutzausrüstungen wie Mund-Nasen-Schutz, Schutzanzüge sowie Handschuhe angeschafft werden. Solche Produkte waren am Anfang der Corona-Krise teuer und darüber hinaus schwer zu bekommen, etliche Arbeitnehmer verweigerten es, Schutzausrüstung zu nutzen, andere weigerten sich, ohne diese zu arbeiten. Es war eine fordernde Mission, diese der sprunghaften Entwicklung geschuldeten Widersprüche erledigen zu müssen, da das, was ein paar Tagen zuvor noch als richtig angesehen wurde, auf einmal nicht mehr galt. Die damit einhergehenden Irritationen führten nahezu unvermeidlich zu einer Zerstörung der Vertrauensbasis zwischen Arbeitnehmern sowie Arbeitgebern.



Arbeitsrechtliche Auswirkung der Coronapandemie  

Aber auch viele weitere Themen des Arbeitsrechts wurden von der Corona-Pandemie stark geprägt. Immer wenn auf Grund der Corona-Krise ein Personalnotstand auftrat, mussten bereits bewilligte Anträge auf Erholungsurlaub widerrufen werden und für manche Branchen ordnete man selbst Urlaubssperren an. In gering ausgelasteten Betrieben wurde Freizeitausgleich zum Abbau von Überstunden angeordnet. bei den vorweg genehmigten Dienstplänen war das praktisch nicht mehr möglich, weil dadurch bereits ein Anspruch auf Beschäftigung und Vergütung vorgelegen hat. Wenn für einen Angestellten eine Quarantäne nach dem Infektionsschutzgesetz angeordnet wurde, musste der Arbeitgeber für die folgenden sechs Wochen eine Entschädigung in Höhe des Nettolohns entrichten. Zwar wurde die Einführung der sogenannten Kurzarbeit durch entsprechende Gesetze gewiss erheblich vereinfacht, doch trotz allem musste von jedem einzelnen Arbeitnehmer die Zustimmung für diese eingeworben werden.

Weitere mit der Coronapandemie einhergehende Probleme

In einer Menge von Betrieben wurden Notfallpläne vorbereitet, welche unter anderem die Umstellung vom Dreischicht- auf ein Zweischichtsystem festlegten, was die tägliche Dauer der Arbeitszeit von acht auf zwölf Stunden pro Schicht verlängerte. Die Arbeitsabläufe in vielen Unternehmen mussten anders geordnet werden, mit dem Bestreben, die Kontaktdauer zwischen den einzelnen Beschäftigten sowie den Kunden soweit es geht zu minimieren. Die Umstellung des Schichtsystems und die Neuorganisation von Arbeitsabläufen waren selbstverständlich nur mit Einbeziehung sowie Zustimmung des zuständigen Betriebsrats möglich. Das Thema Homeoffice hat ein beträchtliches Potential für Konflikte mit dem Arbeitgeber, weil letzterer die Rahmenbedingungen sicherstellen muss. Dazu zählen unter anderem die Einhaltung von Bestimmungen des Arbeitsschutzes sowie des Datenschutzes ebenso wie die Übernahme der Kosten für Strom und Telekommunikation.

Die telefonische Soforthilfe der ArbeitnehmerHilfe Hamburg e.V.

Bei speziellen Fragen zur "Coronakrise im Arbeitsrecht" oder zu anderen arbeitsrechtlichen Themen erreichen Sie den Fachanwalt für Arbeitsrecht der ArbeitnehmerHilfe Kiel unter der 0431-72003590 immer von Montag bis Freitag zwischen 9 und 17 Uhr.


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