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Fragen und Antworten zu Diskriminierung am Arbeitsplatz
Damit alle Personen vor Diskriminierung am Arbeitsplatz geschützt werden, hat man das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz erlassen. Demnach ist es nicht erlaubt, ethnische Herkunft, Geschlecht, Religion oder Weltanschauung, Behinderung, Alter und sexuelle Identität in Stellenanzeigen, im Bewerbungsgespräch sowie der Stellenvergabe zu berücksichtigen.
Als diskriminierendes Verhalten bezeichnet man eine Handlung oder auch Haltung, welche darauf aus ist, eine Person oder eine Gruppe von Menschen wegen ihrer Herkunft, Religion, Geschlecht, sexueller Orientierung, Alter oder anderen Faktoren schlechter zu stellen. Diskriminierendes Verhalten spielt genauso in zahlreichen weiteren Situationen des sozialen Lebens eine Rolle.
Was ist ein diskriminierendes Verhalten am Arbeitsplatz?
In einem Unternehmen kann sich Diskriminierung auf mehrere Weisen offenbaren. In diesem Zusammenhang reicht die Klaviatur von herabwürdigenden Sprüchen, über Ausgrenzung, bis hin zu Übervorteilungen beim Lohn beziehungsweise bei Beförderungen. Daraus resultierend strapaziert das diskriminierende Verhalten nicht nur die betroffenen Beschäftigten, sondern wirkt sich ebenfalls folgenschwer auf das Betriebsklima aus und schädigt auf lange Sicht auch die Wettbewerbsfähigkeit des Betriebs.
Als diskriminierendes Verhalten am Arbeitsplatz wird jegliches Handeln bezeichnet, dass jemand anderen wegen seiner Herkunft, Hautfarbe, Religion, sexuellen Orientierung beziehungsweise anderer Merkmale diskriminiert. Sie kann sich in direkter oder indirekter Form bemerkbar machen und wird entweder von einzelnen Personen oder auch von Gruppen betrieben.
Diskriminierung im Berufsleben ist nicht nur gewissenlos den Betroffenen gegenüber, sondern führt auch schnell zu einem unangenehmen Arbeitsumfeld für alle Beteiligten. Falls Sie diskriminierendes Verhalten am Arbeitsplatz erleben, sollten Sie es unbedingt ansprechen und, wenn nicht hilft, an die Personalabteilung weiterleiten.
Was tun bei Benachteiligungen im Berufsleben?
Beschäftigte oder Stellenbewerber, welche von diskriminierendem Verhalten betroffen sind, sollten sich auf Basis des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) zur Wehr setzen. Dieses Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz bietet allen Mitarbeitern Schutz vor Ungleichbehandlungen im Berufsleben, ganz gleich, ob die Diskriminierung von Kollegen oder Vorgesetzten ausging. Die Firma ist in jedem Fall dafür verantwortlich, ihre Beschäftigten vor Diskriminierungen zu schützen. Für den Fall, dass ihm das nicht gelingt, erwächst den Betroffenen möglicherweise ein Anspruch auf eine Schadensersatz.
Ganz egal, ob die diskriminierende Behandlung direkt oder nur indirekt geschah, empfehlen wir, sofort tätig zu werden. Wenn ein klärendes Gespräch nicht möglich ist oder nicht zu dem gewünschten Resultat führt, sollten Betroffene juristische Schritte einleiten. Die Fachanwälte der ArbeitnehmerHilfe Kiel helfen die Arbeitnehmer beim gerichtlichen Vorgehen gegen Diskriminierung im Berufsleben.
Es gibt eine Auswahl von Vorgehensweisen, die Sie erwägen können, falls Sie im beruflichen Alltag unfair behandelt werden. Vor allem anderen sollten Sie probieren, die Angelegenheit mit Ihrem Vorgesetzten oder dem Personalchef zu besprechen. Sollte das nicht möglich sein beziehungsweise zu einer Lösung führen, wenden Sie sich bitte an eine Organisation wie die ArbeitnehmerHilfe Kiel oder Sie ziehen einen Fachanwalt für Arbeitsrecht hinzu.
Wie hoch ist der maximale Entschädigungsbetrag?
In Deutschland liegt der höchstmögliche Entschädigungsbetrag für Diskriminierung am Arbeitsplatz bei drei Monatsgehältern, diese Betragshöhe ist doch lediglich bei sehr groben Verstößen vorgesehen. In nicht so erheblichen Fällen hängt die Höhe der Entschädigung vom Schweregrad der Diskriminierung ab, daraus resultiert, dass ein Großteil der von Diskriminierung am Arbeitsplatz Betroffenen bekommen zwischen einem und drei Monatsgehältern als Entschädigung.
Was ist eine mittelbare Diskriminierung?
Von mittelbarer Diskriminierung ist die Rede, sofern ein Mensch anhand scheinbar neutraler Kriterien benachteiligt wird, wenn auch nicht offenkundig nach den Merkmalen des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes. Sollte zum Beispiel vor der Vergabe eines einfachen Jobs von den Bewerbern ein Sprachtest verlangt werden, obgleich die Deutschkenntnisse für die Tätigkeit nicht gebraucht werden, hat das eine mittelbare Benachteiligung von migrantischen Stellenbewerbern zur Folge. Eine mittelbare Diskriminierung ist ebenso rechtswidrig wie die unmittelbare, da sie gleichfalls zur Benachteiligung von Menschen führt.
Wenn eine Person beziehungsweise eine Gruppe von Personen auf Grund ihrer Zugehörigkeit zu einer anderen Gruppe benachteiligt wird, ist das mittelbare Diskriminierung. Das passiert häufig unbewusst und ist oft ein Ergebnis von Vorurteilen beziehungsweise Klischeevorstellungen. Die mittelbare Diskriminierung kann sich auf zahllose Bereiche des Lebens beziehen, nicht selten auf den Arbeitsplatz. Als mittelbare Diskriminierung am Arbeitsplatz bezeichnet man, wenn ein Mensch aufgrund eines Merkmals, welches er nicht ändern kann, benachteiligt wird. Beispielsweise kann man wegen seines Alters, Geschlechts beziehungsweise ethnischen Herkunft mittelbar diskriminiert werden, welches in jeder Form verboten ist.
Was ist die indirekte Diskriminierung am Arbeitsplatz?
Indirekte Diskriminierung ist eine bedeutungsgleiche Bezeichung für mittelbare Diskriminierung und kennzeichnet die nicht so offensichtliche Benachteiligung von Personen wegen ihrer Weltanschauung, Behinderung, sexuellen Identität, ethnischen Herkunft, Religion ihres Alters oder Geschlechts.
Manche Vorschriften, Maßnahmen oder Verfahren erzeugen nur das Trugbild, vorurteilsfrei zu sein, offenbaren sich jedoch bei genauerer Betrachtung als diskriminierend. Wenn in einer Stellenausschreibung für Männer und Frauen beispielsweise hohe Flexibilität verlangt wird, benachteiligt diese Bedingung die Frauen stärker als andere, weil sie in größerem Maße familiären Verpflichtungen nachkommen.
Von indirekter Diskriminierung am Arbeitsplatz ist die Rede, sobald eine Praxis oder Regel, welche für jeden Arbeitnehmer im gleichen Maße gültig ist, in Wahrheit aber einen überwiegenden Teil an Beschäftigten mit einem schützenden Merkmal benachteiligt. Das geschieht beispielsweise durch Benachteiligung im Zusammenhang mit der Entlassung oder bei der Beförderung, Abschaffung des Schutzmerkmals sowie durch ähnliche diskriminierende Aktionen. Alle Spielarten indirekter Diskriminierung im Berufsleben sind rechtswidrig und können für das Unternehmen zu drastischen Konsequenzen führen, falls sie belegt werden.
Was ist keine Diskriminierung?
Von Diskriminierung im Betrieb ist natürlich lediglich dann die Rede, wenn ein Mensch auf Grund eines Merkmals, das dieser nicht ändern kann und welches für die Ausübung des Berufs bedeutungslos ist, benachteiligt wird. Einen Aspiranten nicht einzustellen, weil ihm die Fähigkeiten zur Ausübung der Aufgaben fehlen, ist folglich keine Diskriminierung.
Zu nicht diskriminierendem Verhalten zählen alle Einstellungen sowie Handlungen, welche keine Benachteiligung beziehungsweise schlechte Behandlung eines Menschen oder einer Gruppe aufgrund von Merkmalen wie ethnische Zugehörigkeit, Geschlecht, sexuelle Orientierung oder Alter zum Inhalt haben. Vorgänge, die nicht als diskriminierend gelten, sind unter anderem einen Stellenbewerber zu einem Vorstellungsgespräch zu bitten, eine Entscheidung auf Grund der Qualifikationen eines Bewerbers zu treffen oder auch einem Arbeitnehmer gleiche Entgelt für die gleiche Arbeit zu geben.
Was ist Ausgrenzung am Arbeitsplatz?
Das Ausgrenzen einzelner Personen ist ein gesellschaftliches Phänomen, welches darauf abzielt, andere Personen aus einer Gruppe fernzuhalten beziehungsweise von der Kommunikation zu verbannen. Im beruflichen Leben ist die Ausgrenzung einzelner Arbeitnehmer mit erheblichen Konsequenzen für deren Leistungsfähigkeit verknüpft und zieht bedenkliche Schäden in dem betroffenen Unternehmen nach sich.
Die Isolation und Ausgrenzung von Beschäftigten ist eine Form des Mobbings und muss seitens des Betriebs ausnahmslos verhindert werden. Macht er das nicht, vernachlässigt er seine Pflicht zur Fürsorge und kann darum rechtlich belangt werden.
Es ist eine Art der Ausgrenzung, wenn dem Beschäftigten, losgelöst von dessen Qualifikationen und Leistungen, die Mitwirkung am Schaffen und Unternehmungen im Betrieb verweigert wird. Das kann auf verschiedene Weise sichtbar werden, beispielsweise durch Abgrenzung beziehungsweise Nichteinbeziehung in Meetings sowie weitere Kommunikationskanäle. Das Ausgrenzen kann manchmal unbewusst, aber genauso bewusst stattfinden und hat zumeist äußerst schlimme Konsequenzen für den Betroffenen, zum Beispiel in Form vom Schwinden der Leistungsfähigkeit bis hin zum Verlust des Arbeitsplatzes.
Was kann man gegen Altersdiskriminierung machen?
Um sich als Mitarbeiter vor Altersdiskriminierung zu schützen, existieren mehrere Optionen. Zuerst mal sollte man probieren, mit dem für die Benachteiligung verantwortlichen Gegenüber zu kommunizieren.
Falls das ergebnislos bleibt, sollte danach der Arbeitgeber hinzugezogen werden, grundsätzlich mit der Forderung verbunden, die Benachteiligung dauerhaft zu verhindern. In etlichen größeren Firmen kann das Beschwerderecht über extra dazu geschaffene Anlaufstellen ausgeübt werden. Zu guter Letzt ist da noch der juristische Weg, da das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) ebenso das Verbot der Altersdiskriminierung regelt sowie die Unternehmen in die Pflicht nimmt, jeden Mitarbeiter vor Diskriminierungen zu bewahren.
Es existieren mehrere gesetzliche Regelungen, welche die Altersdiskriminierung im Berufsleben untersagen. Arbeitgeber dürfen zum Beispiel keine diskriminierenden Stellenausschreibungen publizieren oder Bewerber wegen ihres Lebensalters zurückweisen. Menschen, welche im Arbeitsleben benachteiligt werden, haben die Möglichkeit, sich an die Agentur für Arbeit zu wenden, da sie sicherstellt, dass Firmen den gesetzlichen Vorgaben entsprechen.
Welche Konsequenzen hat eine Ungleichbehandlung?
Eine ungeahndete Benachteiligung von Angestellten kann unterschiedliche Konsequenzen nach sich ziehen. Vor allem kann es dazu kommen, dass Arbeitnehmer unzufrieden werden sowie ihre Aufgaben nicht mehr so gut erfüllen und des Weiteren kann es zu Auseinandersetzungen zwischen den Beschäftigten kommen. Zu guter Letzt richtet sich diskriminierendes Verhalten auch gegen bestehende Gesetze und kann darum juristische Konsequenzen nach sich ziehen.
Wegen des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes haben alle von einer diskriminierenden Handlung betroffenen Mitarbeiter Ansprüche auf Beseitigung, Unterlassung und Schadensersatz, welche jedoch innerhalb von zwei Monaten geltend zu machen sind.
Die telefonische Soforthilfe der ArbeitnehmerHilfe Kiel e.V.
Bei speziellen Fragen zur "Diskriminierung am Arbeitsplatz" oder zu anderen arbeitsrechtlichen Themen erreichen Sie den Fachanwalt für Arbeitsrecht der ArbeitnehmerHilfe Kiel unter der 0431-72003590 immer von Montag bis Freitag zwischen 9 und 17 Uhr.
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