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Diskriminierung am Arbeitsplatz

In Kiel ist, wie im gesamten Hoheitsgebiet der Bundesrepublik Deutschland, jegliche Benachteiligung einer Person hinsichtlich ihrer ethnischen Herkunft, Religion, sexuellen Orientierung, Behinderung oder ihres Geschlechts unzulässig, was mittels des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) verankert wurde.

Diskriminierung kann in einem Unternehmen in verschiedenartigen Formen in Erscheinung treten, beispielsweise als indirekte oder direkte Diskriminierung, als Belästigung oder Benachteiligung. Eine Berechnung des Bundesamts für Statistik zeigte, dass offenbar mehr als 5% aller Berufstätigen in Deutschland unter Diskriminierung im Berufsleben leiden, es demnach mehr als jeden zwanzigsten Erwerbstätigen betrifft.

Perspektive der Betroffenen

Diskriminierung auf der Arbeit ist in Deutschland ein dauerhaftes Thema, weil es viele Beschäftigte betrifft. Diese Mitarbeiter erleben in ihren Unternehmen des Öfteren Diskriminierungen, die durch ihr Geschlecht, ihre ethnische Herkunft oder auch rassistische Gründe ausgelöst werden. Derartige Geschehnisse können Bevormundung, Ausgrenzungen, Einschränkungen sowie Unsicherheit zur Folge haben und gehen sehr oft mit Angst, Traurigkeit sowie Scham einher.

So beschrieb ein Betroffener: “Als ich mich vor ein paar Jahren auf eine ausgeschriebene Stelle beworben habe, wurde ich offensichtlich angesichts meiner Hautfarbe abgelehnt. Gewiss ist es verboten, Personen auf Grund ihrer Hautfarbe zu benachteiligen, jedoch geschieht dies bedauerlicherweise immer wieder. In dieser Situation konnte ich zum Glück auf die Hilfe von Bekannten und Freunden zählen, welche mir einen Fachanwalt für Arbeitsrecht der ArbeitnehmerHilfe Kiel empfahlen.”

An diesem Bericht kann man gut sehen, wie bedeutsam es ist, dass jeder Fall von Diskriminierung aktiv und offen thematisiert wird und betroffene Berufstätigen Hilfe und Unterstützung bekommen, um bei der Bewältigung so einer schwierigen Situation nicht alleine zu sein.

Definition von Diskriminierung

In der Bundesrepublik und somit gleichwohl in Kiel ist das Verbot der Diskriminierung im Betrieb durch das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) geregelt. Besagtes Gesetz verbietet Benachteiligungen aus Gründen der Rasse, ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion, Weltanschauung, Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität, überdies ist natürlich auch die Anweisung, sich diskriminierend zu verhalten, untersagt, also falls ein anderer dazu aufgefordert wird, eine diskriminierende Handlung durchzuführen.

Diskriminierung im Berufsleben kann sich in diversen Formen zeigen. Beispielsweise gibt es die offensichtlich erscheinende direkte Diskriminierung. Dieser Ausdruck findet Verwendung, falls ein Beschäftigter wegen einem der zuvor aufgeführten Gründe benachteiligt wird, beispielsweise weil der Betreffende eine bestimmte Religion hat oder einer bestimmten ethnischen Gruppe angehört. Immer wieder kommt es ebenso zu sexuell konnotierten Belästigungen. Von dieser ist die Rede, wenn ein Arbeitnehmer auf Grund eines der zuvor aufgezählten Gründe sexuell belästigt beziehungsweise auf andere Art schlecht behandelt wird.

Ein Wenig abweichend verhält es sich mit der indirekten Diskriminierung, das bedeutet, falls eine spezielle Praxis oder Regelung am Arbeitsplatz dem Anschein nach neutral ist, jedoch in Wahrheit bestimmte Personengruppen diskriminiert, zum Beispiel weil diese bestimmte sprachliche beziehungsweise kulturelle Anforderungen nicht zu leisten vermag.

Rechtliche Rahmenbedingungen in Deutschland

In der Bundesrepublik Deutschland sind Diskriminierungen im Berufsleben und ihre juristischen Folgen im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz geregelt. Dieses AGG richtet sich gegen Diskriminierung von Personen wegen ihrer ethnischer Herkunft, Rasse, Religion, Weltanschauung, Behinderung, Alter, Geschlecht oder sexueller Identität.

Die Betriebe sind laut AGG verpflichtet, Diskriminierung zu verhindern und gegebenenfalls Maßnahmen dagegen zu ergreifen. Falls ein Mitarbeiter sich benachteiligt fühlt, empfiehlt es sich, zunächst eine Beschwerde beim Arbeitgeber einzureichen. Falls das nicht hilfreich ist, kann der betroffene Mitarbeiter eine Klage vor dem Arbeitsgericht Kiel erheben.

Wenn die Klage erfolgreich ist, kann das Unternehmen zu einer Entschädigungszahlung verurteilt werden. Die Höhe des Entschädigungsanspruchs ist vom Grad der Diskriminierung sowie dem entstandenen Schaden abhängig. Darüber hinaus kann die Firma dazu in die Pflicht genommen werden, diskriminierende Praktiken anzupassen oder nicht mehr anzuwenden.

Ganz wesentlich ist, zu wissen, dass die Beweislast bei einer Diskriminierungsklage auf der Arbeitgeberseite liegt. Der betroffene Mitarbeiter muss nur stichhaltige Hinweise nennen, welche den Vorwurf einer Diskriminierung aufzeigen, während die Arbeitgeberseite beweisen muss, dass Handlungen nicht diskriminierend waren.

Was betroffene Arbeitnehmer beachten müssen

Es ist wichtig, dass benachteiligte Beschäftigte über die juristischen Rahmenbedingungen bei Diskriminierung am Arbeitsplatz Bescheid wissen. Das heißt, jeder Angestellte sollte aus diesem Grund wissen, welche Rechte und Pflichten ihm zustehen sowie zu welchen Maßnahmen er greifen kann, um sich gegen Diskriminierung zu wehren.

Vor allen Dingen sollte jeder wissen, dass Diskriminierung im Berufsleben untersagt ist. Es existiert das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz, das es möglich macht, gegen Benachteiligungen wegen des Alters, Geschlechts, der Religion oder sexueller Orientierung vor dem Kieler Arbeitsgericht zu klagen. Für den Fall, dass ein Angestellter diskriminiert wird, hat er die Option, sich an eine Antidiskriminierungsstelle in Kiel zu wenden.

Alle Bewerber auf eine Arbeitsstelle sollten außerdem darauf achten, dass sie während des Einstellungsverfahrens in ein Unternehmen nicht diskriminiert werden. Es ist gesetzeswidrig, mögliche Angestellte wegen von Merkmalen wie Alter, Geschlecht oder sexueller Orientierung auszusondern. Falls einem potentiellen Erwerbstätigen in einem Einstellungsverfahren Diskriminierung erlebt, kann dieser sich hinsichtlich des Ereignisses direkt an den potenziellen Arbeitgeber wenden. Falls das zu keinem zufriedenstellenden Ergebnis führt, kann sich der betroffene Erwerbstätige an die zuständige Kieler Behörde wenden, um die Vorwürfe klären zu lassen.



Ursachen und Formen der Diskriminierung am Arbeitsplatz

Die häufigsten Gründe für Diskriminierung im Berufsleben sind das Alter, gefolgt von Rassismus, sexueller Orientierung, Religion beziehungsweise Weltanschauung, Geschlecht sowie ethnische Herkunft. Ansonsten kann Diskriminierung ebenso auf Grund psychischer Probleme, Behinderungen oder sexueller Identität erfolgen. Ferner können Unsicherheit in Bezug auf andere Menschen, Missverständnisse, Unwissenheit sowie Vorurteile dazu führen, dass sich Diskriminierung im Berufsleben ereignet. Es existieren eine Vielzahl von Ursachen für Diskriminierung auf der Arbeit.

Arbeitnehmer können infolge von Vorurteilen gegenüber Rasse, Geschlecht, sexueller Orientierung, Alter, körperlicher beziehungsweise geistiger Behinderung oder anderweitiger individueller Eigenschaften diskriminiert werden. Immer wieder führt auch eine subtile Voreingenommenheit des Arbeitgebers und Mitarbeitern zu diskriminierendem Verhalten, ohne dass diese sich dessen wirklich bewusst sind. Unter anderem können sie infolge von Stereotypen benachteiligende Entscheidungen treffen, ohne dies beabsichtigt zu haben.

Einige Kollegen und Chefs handeln wegen fehlender Sensibilität gegenüber anderen Hintergründen, Kulturen oder Lebensweisen benachteiligend. Dieses führt dann nicht selten zur sogenannten strukturellen Benachteiligung, wie zum Beispiel die mangelnde Chancengleichheit in der Ausbildung beziehungsweise der Karriere im Unternehmen. Benachteiligung kann auch auf Machtungleichgewichten fußen, bei denen einzelne Gruppen von Angestellten auf Grund von Geschlecht, Rasse oder Alter geringeren Einfluss auf die Entscheidungen im Betrieb haben als andere.

Folgen der Diskriminierung am Arbeitsplatz

Diskriminierungen im Berufsleben haben eine ganze Reihe negativen Auswirkungen auf betroffene Beschäftigte, das Arbeitsumfeld sowie den Betrieb selbst. Eine Folge davon ist die Schädigung der mentalen Gesundheit, denn nachweislich kann Diskriminierung zu Depressionen, Angst, Stress sowie weiteren seelischen Gesundheitsproblemen führen, welche sich infolgedessen negativ auf die Leistungsfähigkeit und das Befinden der Mitarbeiter auswirken.

Ansonsten kann Diskriminierung es verursachen, dass Mitarbeiter wegen persönlicher Merkmale, wie Rasse, Geschlecht beziehungsweise Alter, weniger Möglichkeiten für Beförderungen, Gehaltserhöhungen oder Weiterbildungen bekommen. In der Zeit danach führt das regelmäßig zu einem spürbaren Einbruch der Arbeitsleistung, weil betroffene Angestellte sich nicht unterstützt beziehungsweise wertgeschätzt fühlen und somit weniger motiviert sind.

Ein zusätzliches Problem von Diskriminierung ist die fortlaufende Verschlechterung des Arbeitsklimas. Das führt dazu, dass sich auch die nicht direkt betroffenen Kollegen unwohl fühlen und es öfter zu Konflikten zwischen den Angestellten beziehungsweise ganzen Abteilungen kommt. Am Ende schadet Diskriminierung auch dem Ruf in der Öffentlichkeit und somit der Wettbewerbsfähigkeit des Betriebs, denn ist ein Unternehmen erst einmal für Diskriminierung im Betrieb bekannt, mindert das die Wahrscheinlichkeit für diesen Arbeitgeber, geeignetes Personal zu gewinnen sowie zu halten.

Maßnahmen zur Bekämpfung von Diskriminierung am Arbeitsplatz

Schon deshalb ist es zwingend notwendig, dass Unternehmen die Initiative ergreifen, um Diskriminierung im Berufsleben zu bekämpfen, weil sie nicht nur inakzeptabel ist, sondern auch das Betriebsklima beeinträchtigt sowie die Leistung und Produktivität sinken lassen kann. Alle Betriebe sollten entschlossen gegen Diskriminierung im Berufsleben vorgehen, um schädigende Auswirkungen zu verhindern und eine gute sowie leistungsfördernde Arbeitsumgebung zu erhalten.

Lediglich auf diese Art ist dafür gesorgt, dass ein Klima erhalten bleibt, in welcher sich alle Beschäftigten wertgeschätzt und unterstützt fühlen. Es existiert eine große Anzahl verschiedener Maßnahmen, die Unternehmen ergreifen sollten, um Diskriminierung am Arbeitsplatz entgegenzutreten und ein inklusiveres sowie gerechteres Arbeitsumfeld anzustreben.

Schulungen und Sensibilisierung

Die Arbeitgeber können Veranstaltungen sowie Maßnahmen zur Sensibilisierung für Angestellte und Führungskräfte durchführen, um die Wahrnahme von Diskriminierung sowie deren Auswirkungen zu verbessern und um anzustreben, dass alle im Unternehmen die Rechte jedes Angestellten respektieren.

Klare Richtlinien und Verfahren

Firmen sollten transparente Verfahren und Richtlinien für die Rekrutierung, Einstellung, Beförderung sowie Entlassung von Arbeitnehmer haben, um Benachteiligungen nicht zuzulassen und Chancengleichheit für alle Beschäftigten sicherzustellen.

Schaffung einer inklusiven Kultur

Alle Betriebe können eine Unternehmenskultur pflegen, welche die Inklusion sowie Vielfalt der Mitarbeiter schätzt und respektiert und den Aufbau von Gruppen beziehungsweise Netzwerken für Angestellten, welche zu Benachteiligungen führende Merkmale gemeinsam haben, fördert, damit sie ihre Anliegen sowie Interessen selbst wirkungsvoll vertreten können.

Feedback- und Beschwerdesysteme

Firmen können Feedback- und Beschwerdesysteme für die Beschäftigten installieren, damit diese vertraulich und sicher Beschwerden beziehungsweise Bedenken in Bezug auf diskriminierende Benachteiligungen zur Sprache bringen können, und sicherstellen, dass die Beobachtungen angemessen und zügig behandelt werden.

Verantwortlichkeit und Überwachung

Der Arbeitgeber sollte dafür sorgen, dass alle Arbeitnehmer für Diskriminierung mitverantwortlich sind und dass es dafür angelegte Überwachungsmechanismen existieren, um sicherzustellen, dass Diskriminierung am Arbeitsplatz nicht hingenommen wird sowie konsequente Maßnahmen greifen, um diese zu verhindern und zu auszumerzen.

Die telefonische Soforthilfe der ArbeitnehmerHilfe Kiel e.V.

Bei speziellen Fragen zur „Diskriminierung am Arbeitsplatz und im beruflichen Umfeld“ oder zu anderen arbeitsrechtlichen Themen erreichen Sie den Fachanwalt für Arbeitsrecht der ArbeitnehmerHilfe Kiel unter der 0431-72003590 immer von Montag bis Freitag zwischen 9 und 17 Uhr.


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