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Fragen und Antworten zum Arbeitslosengeld

Das Arbeitslosengeld, zuweilen auch als Arbeitslosengeld I bezeichnet, kriegen betroffene Arbeitnehmer nach dem Eintritt in die Arbeitslosigkeit für eine befristete Zeit. Es unterscheidet sich vom Arbeitslosengeld 2, geläufiger bekannt unter dem Ausdruck Hartz IV und seit 2023 Bürgergeld, das unbefristet als Grundsicherung an Arbeitssuchende sowie Arbeitende sogenannte Aufstocker, ausgezahlt wird, damit sie ihren Lebensunterhalt decken können. Es gibt Situationen, in welchen der Anspruch auf das Arbeitslosengeld 1 ruht, faktisch nicht gezahlt wird. In einigen Fällen kann es auch zu einer Verringerung der Anspruchsdauer kommen.


Die Antworten auf die wichtigsten Fragen zum Arbeitslosengeld

Was ist Arbeitslosengeld 1 und wodurch unterscheidet es sich von Arbeitslosengeld 2?

Das Arbeitslosengeld I, abgekürzt ALG 1, ist eine Lohnersatzleistung, die von der Agentur für Arbeit gezahlt wird, um arbeitslosen Arbeitnehmern in der finanziell schwierigen Situation zu helfen, während sie sich um eine neue Beschäftigung bemühen. Um einen Anspruch auf Arbeitslosengeld 1 zu haben, müssen, von wenigen Ausnahmen abgesehen, bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein, wie beispielsweise in Deutschland wohnen und innerhalb der vergangenen zwei Jahre in Deutschland gearbeitet haben.

Arbeitslosengeld II, abgekürzt ALG 2, bis Ende des Jahres 2022 Hartz IV genannt, heißt ab 2023 Bürgergeld und ist eine Sozialleistung, welche von den Jobcentern vor Ort gezahlt wird und die für Arbeitslose vorgesehen ist, die keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld 1 haben, zum Beispiel weil sie nicht gearbeitet haben beziehungsweise deren Anspruch auf Arbeitslosengeld I schon abgelaufen ist. Das Bürgergeld dient zur Sicherung des Lebensunterhalts und wird an diejenigen gezahlt, welche aufgrund ihrer finanziellen Lage keine Möglichkeit haben, ihren Lebensunterhalt selber zu bestreiten.

Arbeitslosengeld 1 unterscheidet sich vom Bürgergeld in erster Linie durch die Voraussetzungen, die unbedingt vorliegen müssen, um einen Rechtsanspruch auf die Leistungen geltend machen zu können, und zudem durch die Höhe der Leistungen. Das Arbeitslosengeld I ist in den meisten Fällen höher als das Bürgergeld und korreliert mit dem durchschnittlichen Nettoentgelt, das der Anspruchsteller in den letzten 12 Monaten vor der Arbeitslosigkeit gekriegt hat. Das Bürgergeld ist dagegen eine fixe Leistung, die an einem Regelsatz gebunden ist, der sich jährlich ändern kann.

Das wichtigste Unterscheidungsmerkmal zwischen dem Arbeitslosengeld 1 und dem Bürgergeld ist, dass das Arbeitslosengeld an Arbeitslose gezahlt wird, welche der Zeit davor gearbeitet und deshalb Anspruch auf Arbeitslosengeld haben, während das Bürgergeld an Arbeitslose gezahlt wird, die keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld 1 erheben können. Arbeitslosengeld ist normalerweise auch höher als Bürgergeld und wird nur für eine begrenzte Dauer gezahlt, während das Bürgergeld unbefristet gezahlt wird.

Wer bekommt Arbeitslosengeld?

Das Arbeitslosengeld wird im Normalfall an diejenigen gezahlt, welche arbeitslos sind sowie nach einem neuen Arbeitsverhältnis suchen. Die haben im Normalfall nur dann Anspruch auf Arbeitslosengeld 1, wenn sie arbeitslos sind und sich persönlich bei der Bundesagentur für Arbeit als registrieren lassen haben bereit sind, sich proaktiv um eine neue Arbeitsstelle zu bemühen und jede zumutbaren Maßnahme zur Erhöhung ihrer Aussichten auf dem Arbeitsmarkt zu nutzen ihre Anwartschaftszeit erfüllt haben, das bedeutet im Normalfall, dass der Anspruchsteller in den vergangenen 24 Monaten gearbeitet und davon mindestens 12 Monate Pflichtbeiträge in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt hat.

Wie hoch ist das Arbeitslosengeld? Wie viel Prozent Arbeitslosengeld bekommt man vom Bruttolohn?

Wenn das mittlere Entgelt (netto) bekannt ist, kann man damit die Höhe des Arbeitslosengeldes errechnen, indem man 60 Prozent dieses Betrags nimmt. Jedoch ist in diesem Zusammenhang darauf zu achten, dass es eine größere Anzahl von Ausnahmen und Regelungen gibt, die den Höchstbetrag des Arbeitslosengelds festlegen. Ebenso kommt es zuweilen vor, dass das Arbeitslosengeld I etwa wegen eines Hinzuverdienstes oder anderen Einkünften reduziert wird. Wenn jemand unsicher ist, wie hoch sein Arbeitslosengeld ausfällt, raten wir demjenigen, sich an die Agentur für Arbeit oder an eine andere dafür zuständige Behörde zu wenden.

Wie lange bekommt man Arbeitslosengeld?

Der Zeitraum, für den jemand Arbeitslosengeld I erhalten kann, ist von verschiedenen Faktoren abhängig, unter anderem von der Dauer der Arbeitslosigkeit, dem Alter sowie dem zuvor erzielten Einkommen. Grundsätzlich haben Arbeitslose für einen Zeitraum von bis zu 12 Monaten Anspruch auf Arbeitslosengeld, vorausgesetzt, dass sie in der Zeit vor dem Eintritt in die Arbeitslosigkeit gearbeitet haben, sowie in dieser Zeit in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt haben.

Es ist unbedingt darauf zu achten, dass die Anspruchsdauer auf das Arbeitslosengeld 1 sich von Fall zu Fall unterscheiden kann und es Grenzen für die Höhe der Lohnersatzleistung gibt.



Wann ruht der Anspruch auf Arbeitslosengeld?

Ein Anspruch auf das Arbeitslosengeld 1 ruht, falls der Leistungsempfänger eine Tätigkeit aufnimmt beziehungsweise über eine anderweitige Erwerbsquelle verfügt, welche ihm ermöglicht, seinen Lebensunterhalt selber zu bestreiten. Ein Anspruch auf Arbeitslosengeld I ruht auch dann, wenn der bisher Arbeitslose nicht in der Lage oder bereit ist, einer Erwerbstätigkeit nachzugehen, zum Beispiel weil er erkrankt ist oder an einer Fortbildungsmaßnahme teilnimmt.

Es ist wichtig zu beachten, dass der Anspruch auf Arbeitslosengeld I nur für eine gewisse Dauer existiert und die Höhe der Leistung von mehreren Faktoren abhängig ist, zum Beispiel dem zuvor erzielten Verdienst des Leistungsempfängers sowie der Dauer seiner Arbeitslosigkeit. Sobald der Anspruch auf Arbeitslosengeld 1 nicht mehr gegeben ist beziehungsweise, wenn ein Antragsteller der Anspruch auf Arbeitslosengeld fehlt, kann er eventuell Anspruch auf Bürgergeld, auch als Arbeitslosengeld 2 bezeichnet, haben. Das Bürgergeld ist eine Art Sozialhilfe und wird als Ersatz für das Erwerbseinkommen gezahlt, um die notwendigen Lebenshaltungskosten abzudecken.

Die Antworten auf häufig gestellte Fragen zum Arbeitslosengeld

Wie viel Steuern müssen auf das Arbeitslosengeld gezahlt werden?

Auf Arbeitslosengeld 1 müssen zwar keine Steuern gezahlt werden, da es laut Einkommenssteuergesetz den steuerfreien Einnahmen zugerechnet wird, dennoch muss das Arbeitslosengeld in der jährlichen Steuererklärung ausgewiesen werden, weil es wegen des sogenannten Progressionsvorbehaltes berücksichtigt werden muss.

Auf das Arbeitslosengeld wird keine Steuer erhoben, weil es sich um eine Lohnersatzleistung der Pflichtversicherung handelt, welche von der Agentur für Arbeit gezahlt wird und die das Ziel verfolgt, Menschen, die sich in einer materiell schwierigen Situation befinden, finanziell zu unterstützen, während sie nach einer neuen Beschäftigung suchen. Arbeitslosengeld 1 ist aus diesem Grund quasi steuerfrei und bleibt bei der Berechnung von Steuern als Einkommen unberücksichtigt.

Müssen die Bezieher von Arbeitslosengeld Beiträge zur Sozialversicherung zahlen?

Alle Empfänger von Arbeitslosengeld sind in Bezug auf die gesetzlichen Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung prinzipiell versicherungspflichtig. Jedoch brauchen die Bezieher von Arbeitslosengeld I nicht selber dafür aufkommen, sondern die Agentur für Arbeit erledigt das unaufgefordert.

In den meisten Fällen brauchen die Empfänger von Arbeitslosengeld I keine Beiträge zur Sozialversicherung zahlen. Trotz allem gibt es mehrere Ausnahmen, beispielsweise wenn jemand in der Zeit, in welcher er Arbeitslosengeld 1 bekommt, nebenher arbeitet und dadurch Einnahmen generiert, muss er für diese Einkünfte Beiträge zur Sozialversicherung abführen – was auch gilt, falls er nebenbei in einem Minijob tätig sein.

Falls er in der Zeit, in der er Arbeitslosengeld bekommt, eine selbstständige Tätigkeit startet, muss er für diese Tätigkeit im Normalfall gleichfalls Beiträge zur Sozialversicherung entrichten. In diesem Fall wird ihm das Arbeitslosengeld 1 dementsprechend gekürzt.

Kommt für das Arbeitslosengeld eine Aufstockung in Frage?

Reicht das Arbeitslosengeld nicht aus, um seinen Lebensunterhalt damit zu decken, könnte unter anderem eine Aufstockung mit dem Bürgergeld, vorher Hartz IV oder Arbeitslosengeld II, in Frage kommen. Damit einer die Antragsunterlagen für eine Aufstockung bekommt, muss sich der Bezieher des Arbeitslosengeld I im lokalen Jobcenter der Agentur für Arbeit, unter Vorlage seines Personalausweises oder eines alternativen Ausweisdokuments, registrieren lassen. Falls jemand Anspruch auf das Bürgergeld hat, wird es zusätzlich zu dessen Arbeitslosengeld I gezahlt, in diesem Zusammenhang richtet sich die Höhe der Leistungen nach seinem Alter, seinen sonstigen Einkünften und seiner Familiensituation.

Die telefonische Soforthilfe der ArbeitnehmerHilfe Kiel e.V.

Bei speziellen Fragen zum Arbeitslosengeld oder zu anderen arbeitsrechtlichen Themen erreichen Sie den Fachanwalt für Arbeitsrecht der ArbeitnehmerHilfe Kiel unter der 0431-72003590 immer von Montag bis Freitag zwischen 9 und 17 Uhr.


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