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Kündigung wegen Quarantäne

Was bedeutet Quarantäne in Zeiten von Corona?

Die Quarantäne bezeichnet eine vom Gesundheitsamt angeordnete, zeitlich befristete Maßnahme, beispielsweise während der Covid-19-Pandemie und bezweckt mit dieser den Infektionsschutz der Menschen, indem die Ausbreitung der Erreger eingedämmt wird. Die Quarantäne findet bei Personen Anwendung, die Kontakt mit einer positiv auf den Corona-Virus getesteten Person hatten. Alle Menschen, bei denen eine Infektion mit Covid-19 vorliegt, also bei denen diese kraft eines Corona-Antigen-Schnelltests oder durch einen PCR-Test nachgewiesen wurde, müssen in häusliche Isolierung beziehungsweise bei Komplikationen in einer Klinik isoliert werden.

Die Corona-Pandemie

Der Coronavirus wird auch als COVID-19 oder SARS-CoV-2 bezeichnet und breitet sich in Wellen weltweit aus, wobei immer neue Varianten des Virus auftauchen. Es ist momentan noch nicht vorauszusagen, über welchen Zeitraum wir uns mit dem Coronavirus und seinen Konsequenzen für das Berufsleben befassen müssen. Zum Gipfel der Coronaausbreitung meldeten unzählige Betriebe Kurzarbeit an und andere haben kurzerhand Kündigungen ausgesprochen. Die Frage, ob und inwiefern das erlaubt ist, kann eindeutig mit einem Nein beantwortet werden, weil Corona zwar einen Ausnahmezustand, doch keine Veränderungen des Arbeitsrechts zur Folge hatte.

Voraussetzungen für eine ordentliche Kündigung durch den Arbeitgeber

Immer wenn sich ein Betrieb von einem Arbeitnehmer verabschieden will, müssen einer ganzen Reihe von arbeitsrechtlichen Voraussetzungen genügt werden, damit eine ordentliche Kündigung tatsächlich wirksam ist. Zunächst muss diesbezüglich regelkonforme Erklärung des Arbeitsverhältnisses erfolgen, das bedeutet, die Schriftform muss dazu zwingend eingehalten werden und das Schreiben muss dem zu Kündigenden nachweislich zugehen. Ferner ist die geltende Kündigungsfrist zu berücksichtigen, es darf kein Nichtigkeitsgrund, laut dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz oder des Bürgerlichen Gesetzbuches, vorliegen und eine ordentliche Kündigung, darf keinesfalls durch den Arbeits- oder Tarifvertrag, ein Gesetz oder eine Betriebsvereinbarung, ausgeschlossen sein. Überdies muss ein personenbedingter, betriebsbedingter oder verhaltensbedingter Grund für eine Kündigung da sein, um eine solche sozial zu rechtfertigen.



Kann einem der Arbeitgeber wegen Quarantäne kündigen?

Im Abschnitt zuvor wurde erörtert, was für Bedingungen erfüllt sein müssen, um einen Beschäftigten wirksam ordentlich kündigen zu können. Nun stellt sich die Frage, ob und was für einen Kündigungsgrund eine Quarantäne hervorrufen könnte. Weil das Verschwinden eines Arbeitsplatzes in Zusammenhang mit einer Quarantäne schlichtweg nicht denkbar ist, fällt die betriebsbedingte Kündigung selbstverständlich mit Sicherheit aus. Genauso ist eine personenbedingte Kündigung aussichtslos, da zweifellos eine Person von einer Quarantänemaßnahme betroffen ist, doch letztlich lediglich für einen überschaubaren Zeitraum, was die rechtliche Wirksamkeit einer solchen Vertragsbeendigung völlig ausschließt. Damit kommt nur noch eine verhaltensbedingte Kündigung in Frage, aber nicht, weil sich ein Mitarbeiter in Quarantäne gebracht hat. Tatsächlich könnte eine Missachtung solch einer amtlichen Anordnung, also die Nichteinhaltung der angeordneten Quarantäne, zu einer Abmahnung sowie in der Folge darüber hinaus zu einer Entlassung des Beschäftigten führen. Um es so deutlich wie möglich festzuhalten, ein Betriebsangehöriger, der sich in eine angeordnete Quarantäne begibt, kann in keinem Fall entlassen werden.

Die telefonische Soforthilfe der ArbeitnehmerHilfe Hamburg e.V.

Bei speziellen Fragen zur "Quarantäne beziehungsweise Quarantäne als Kündigungsgrund" oder zu anderen arbeitsrechtlichen Themen erreichen Sie den Fachanwalt für Arbeitsrecht der ArbeitnehmerHilfe Kiel unter der 0431-72003590 immer von Montag bis Freitag zwischen 9 und 17 Uhr.


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