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Das Arbeitszeugnis
Das Arbeitszeugnis hat in der beruflichen Weiterentwicklung einen außergewöhnlich hohen Stellenwert.
Das Arbeitszeugnis besitzt für die berufliche Weiterentwicklung einen beachtlich hohen Stellenwert. Wenn in der derzeitigen arbeitsrechtlichen Praxis über das Thema Arbeitszeugnisse geredet wird, geht es in der Regel um ein qualifiziertes Arbeitszeugnis oder das damit fast übereinstimmende Zwischenzeugnis, da das einfache Arbeitszeugnis schlechterdings zu wenige Auskünfte gibt, um den Informationsbedarf für eine Personalentscheidung zu decken.
Aus diesem Grund wird an dieser Stelle ausnahmslos das qualifizierte Arbeitszeugnis, dessen Form und Inhalt, Formulierungen und "geheime" Codes, die Noten des Arbeitszeugnisses und die mit ihm verbunden Fristen, Ansprüche und deren Durchsetzung sowie Schreiben eines Arbeitszeugnisses und Hilfe durch einen Generator angesprochen. Außerdem zeigen wir die Wege sowie Perspektiven, gegen ein zu schlechtes Arbeitszeugnis vorzugehen.
Der Aufbau und Inhalt eines qualifizierten Arbeitszeugnisses
Ein komplettes qualifiziertes Arbeitszeugnis gliedert sich, je nachdem wie man es betrachtet, in sechs bis zehn Abschnitte beziehungsweise Bestandteile. Der Abschnitt, in welchem die Leistungen des Arbeitnehmers beschrieben werden, ist in etliche Punkte untergliedert, die jeweils für sich bewertet werden.
Im ersten Abschnitt werden der Name, das Geburtsdatum sowie der Geburtsort des Mitarbeiters abgehandelt und, falls dieser es wünscht, ebenso sein Eintrittsdatum in die Firma sowie die Art der zu erfüllenden Aufgaben. In Abschnitt 2 wird der Betrieb dargestellt sowie geschildert, welchen Bezug es zu den Aufgaben des beurteilten Mitarbeiters gibt. Der Abschnitt 4 wendet sich der Tätigkeit des Arbeitnehmers zu sowie klärt auf, welche seine Aufgaben waren und wo der Schwerpunkt seiner Tätigkeit lag.
Die Leistungsbewertung erfolgt im vierten Abschnitt, welcher noch einmal in eine Reihe von Punkten untergliedert ist. Einer davon beschäftigt sich mit den Fähigkeiten des Mitarbeiters, also seinem Wissen und Können. Um etwas über dessen Souveränität und Flexibilität zu erfahren, gibt es den Punkt Auffassungsgabe, Urteilsfähigkeit sowie Denkvermögen. Darüber hinaus wird der Punkt Belastbarkeit sowie Ausdauer bewertet und in einem weiteren die grundsätzliche Leistungsbereitschaft des Beschäftigten, sprich seine Arbeitsmoral, seine Einstellung zu Mehrarbeit sowie sein Engagement am Arbeitsplatz. Ein zusätzlicher Punkt informiert über dessen Zuverlässigkeit sowie Arbeitsweise und der wird ergänzt um den Punkt Arbeitsergebnisse. Ein spezieller letzter Punkt, ausschließlich die Bewertung von Führungskräften, setzt sich mit deren Kompetenzen auseinander. Dabei geht es unter anderem um das Verhandlungsgeschick, die Durchsetzungsfähigkeit, die Mitarbeiterführung sowie die Fähigkeit, strategisch zu denken.
Der Abschnitt 5 beinhaltet die zusammenfassende Leistungsbeurteilung des Beschäftigten, die an dieser Stelle genannte Gesamtnote, sollte mit den in Abschnitt 4 eingetragenen Einzelnoten nicht in Widerspruch stehen.
Nicht alles gehört in ein Arbeitszeugnis, auch keine geheimen Codes
Da ein qualifiziertes Arbeitszeugnis in erster Linie die wesentlichen Eigenschaften eines Beschäftigten angeben soll, die seine Persönlichkeit objektiv beschreiben, haben einmalige Vorkommnisse nichts darin zu suchen. Eine ganze Reihe Sachverhalte dürfen überhaupt nicht erwähnt werden, dazu gehören Streik und Aussperrung, Betriebsratstätigkeit, Gewerkschaftsmitgliedschaft, Abmahnungen, Nebentätigkeiten, Schwerbehinderteneigenschaft, Wettbewerbsverbote, Gesundheitszustand, Vorstrafen, Mutterschutz und Schwangerschaft, Krankentage, Alkohol- und Drogenmissbrauch, religiöses Engagement, Privatangelegenheiten, Parteizugehörigkeit und Straftaten.
Sobald der Arbeitgeber versucht, eine der eben genannten Eigenschaften in versteckter Form im qualifizierten Arbeitszeugnis unterzubringen, ist das ein Verstoß gegen die Gewerbeordnung.
Die formalen Anforderungen an ein Arbeitszeugnis
Außer solchen Selbstverständlichkeiten, wie Briefkopf mit Namen und Adresse des Ausstellers, die Unterschrift eines Berechtigten und dem Firmenstempel müssen noch einige andere Merkmale für das qualifizierte Arbeitszeugnis eingehalten werden. Das qualifizierte Arbeitszeugnis ist in einer einheitlichen, üblichen Maschinenschrift auf qualitativ gutem und fleckenfreien Papier auszudrucken und spätere Durchstreichungen, Korrekturen sowie andere Änderungen sind unzulässig.

Die Formulierungen im qualifizierten Arbeitszeugnis
Prinzipiell müssen alle qualifizierten Arbeitszeugnisse klar, wahr und vollständig sein, es handelt sich schließlich um eine Urkunde des Personalwesens.
Das Schreiben eines qualifizierten Arbeitszeugnisses geschieht dann jedoch auf dem schmalen Grat zwischen wahrheitsgemäßer und der ebenso verlangten wohlwollenden Formulierung. Um die schwierige Aufgabe zu bewältigen, ist für den Autor des qualifizierten Arbeitszeugnisses umfängliches Wissen auf dem neuesten Stand sowie reichlich Erfahrung notwendig.
Ein echt praktischer Helfer beim Schreiben ist ein sogenannter Arbeitszeugnisgenerator, von denen sich mehrere Versionen im Internet finden. In einem Zeugnisgenerator müssen die Daten des zu beurteilenden Mitarbeiters und des Unternehmens eingetragen werden, außerdem werden in der Eingabemaske alle benötigten Informationen abgefragt. Sobald alles eingetragen ist, braucht es lediglich wenige Sekunden bis das personalisierte Zeugnismuster ausgegeben wird. In einem abschließenden Durchlauf sollte der ausgegebene Text noch individualisiert sowie mittels ein paar zusätzlicher Hintergrundinformationen mit genügend Background angereichert werden.
Fristen und Rechtsmittel im Zusammenhang mit dem Arbeitszeugnis
Jeder Mitarbeiter hat bei Beendigung eines Arbeitsverhältnisses, welches mindestens sechs Wochen andauerte, Anspruch auf ein qualifiziertes Arbeitszeugnis von seinem Arbeitgeber, doch er muss den Anspruch schriftlich Geltung verschaffen. Das muss spätestens sechs Wochen nach dem Ablauf des Arbeitsverhältnisses geschehen, da dieser Anspruch sonst leider verfällt.
Nachdem der Anspruch geltend gemacht ist die Firma in der Pflicht, das beanspruchte Arbeitszeugnis binnen von zwei Wochen anzufertigen Im Anschluss daran muss die Firma dem Beurteilten die Personalurkunde per Post zukommen lassen und sollte das nicht gelingen, muss er das Arbeitszeugnis mindestens drei Jahre aufheben, damit es zur Abholung bereit liegt.
Falls ein Betrieb die Anfertigung eines Arbeitszeugnisses grundsätzlich oder innerhalb der vorgegebenen Frist, zuzüglich von sieben Tagen, verweigert, sollte ihn der betroffene Arbeitnehmer zunächst abmahnen. Falls die Abmahnung ihre Wirkung verfehlt, kann der Arbeitnehmer das Arbeitsgericht einschalten, welches sich darum kümmert, dass der Mitarbeiter sein qualifiziertes Arbeitszeugnis kriegt.
Die telefonische Soforthilfe der ArbeitnehmerHilfe Kiel e.V.
Bei speziellen Fragen zur "Arbeitszeugnissen" oder zu anderen arbeitsrechtlichen Themen erreichen Sie den Fachanwalt für Arbeitsrecht der ArbeitnehmerHilfe Kiel unter der 0431-72003590 immer von Montag bis Freitag zwischen 9 und 17 Uhr.
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