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Fragen und Antworten zum Thema Abfindung

Wie wird die Höhe der Abfindung berechnet? Wann wird eine Abfindung nicht auf das Arbeitslosengeld angerechnet?  Wie viel Abfindung steht mir zu? Wann hat jemand das Recht auf eine Abfindung?

All das sind die üblichen Fragen, sobald es bei der Arbeitnehmerschaft um das Thema Abfindung geht und alle wesentlichen beantworten wir an dieser Stelle. Im Falle, dass ein sich Unternehmer von einem Mitarbeiter trennen will, wird er diesem eine Abfindung vorschlagen, um ihn für den Verlust seines Arbeitsplatzes mit einer Einmalzahlung auszugleichen. Mit Bezug auf die Abfindung gibt es eine Menge falsche Informationen und Gerüchte, doch nicht nur auf Seiten der Beschäftigten, sondern auch auf der Arbeitgeberseite. Vor allen Dingen sollten sich die Mitarbeiter schon vorher gut überlegen, mit welchen Prämissen diese eine solche Abfindungszahlung letztendlich akzeptieren, weil sich diese Zahlung ganz gewiss auf die Einkommensteuer auswirken wird.

Es sollte immer klar sein, dass am Ende das Verhandlungsgeschick der beiden Vertragsparteien über die Höhe der Abfindungszahlung entscheidet und nicht das Ergebnis eines Online-Rechners, welcher im Prinzip nur eine Faustformel einsetzt. Weil es dabei um erhebliche Beträge geht, ist es sinnvoll, die Unterstützung eines versierten Fachanwalts für Arbeitsrecht zu nutzen, um ihn die Verhandlungen mit dem Arbeitgeber führen zu lassen. Ein erfahrener Rechtsanwalt weiß, wie die beruflichen Aussichten des betroffenen Arbeitnehmers zu berücksichtigen sind und kann in der Regel viel besser einschätzen, wie groß der Verhandlungsspielraum des Arbeitgebers ist, um diesen optimal auszureizen, ohne dabei den Bogen zu überspannen.

Anspruch auf Abfindung

Wer hat Anspruch auf eine Abfindung?

Von ein paar Ausnahmen abgesehen, hat in der arbeitsrechtlichen Praxis fast niemand einen Rechtsanspruch auf die Zahlung einer Abfindung. Einzig im Fall, bei dem die Arbeitgeberseite im Hinblick auf eine betriebsbedingte Kündigung eine Entschädigungszahlung zusagt, wenn der gekündigte Arbeitnehmer die Dreiwochenfrist für eine Kündigungsschutzklage ablaufen lässt, leitet sich daraus ein gesetzlicher Anspruch auf eine Abfindung ab.

Wann gibt es keine Abfindung?

Falls das Beschäftigungsverhältnis eines Arbeitnehmers aufgelöst wird, der bereits das geltende Renteneintrittsalter erreicht hat, besteht ein solcher Abfindungsanspruch nicht. Manche Aufhebungsverträge kommen auf Wunsch von Mitarbeitern zustande, mit denen geht natürlich auch kein Anspruch auf eine Abfindung einher.

Ist eine Abfindung gesetzlich geregelt?

Ein gesetzlicher Anspruch auf die Zahlung einer Abfindung kommt nur in einem besonderen Fall in Frage: Bei betriebsbedingten Kündigungen bietet die Arbeitgeberseite gelegentlich eine Abfindung für den Fall an, dass der entlassene Beschäftigte von einer Kündigungsschutzklage ablässt, indem dieser die dreiwöchige Frist ablaufen lässt.

Ist Abfindung bei Kündigung Pflicht?

Nein, lautet die Antwort, denn bei einer Kündigung gibt es ohne Frage keine Verpflichtung, eine Abfindungszahlung zu leisten. Lediglich falls der Arbeitgeber jedoch bei einer betriebsbedingten Kündigung eine Abfindung zusichert, um auf diese Weise einen riskanten Kündigungsschutzprozesse zu entgehen, ist er in der Folge gesetzlich zur Zahlung verpflichtet.

Ist ein Arbeitgeber verpflichtet, eine Abfindung zu zahlen?

Nein, bis auf die zuvor erwähnte Ausnahme gibt es keine gesetzliche Verpflichtung zum Leisten einer Abfindungszahlung.

Kann man bei einem Aufhebungsvertrag eine Abfindung verlangen?

Falls diese Frage darauf abzielt, zu verstehen, inwieweit es bei einem Aufhebungsvertrag einen Anspruch auf eine Abfindung gibt, ist die Antwort nein, weil Abfindungen eine reine Verhandlungssache zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber sind.



Versteuerung der Abfindung

Wie viel Prozent wird von einer Abfindung versteuert?

Abfindungen werden nach einem Verlust des Arbeitsplatzes in der Regel vollständig versteuert, nur die sogenannte Fünftelregelung kann nach Beantragung zu einer Reduzierung der Steuerlast führen.

Wie viel bleibt von der Abfindung übrig?

Weil die Abfindung nicht von der Sozialversicherungspflicht betroffen ist, wird vom Auszahlungsbetrag lediglich die Einkommenssteuer abgezogen, das bedeutet, es ist allein von der gewählten Steuerklasse abhängig, wieviel am Ende übrig bleibt.

Was muss man beachten, wenn man eine Abfindung bekommt?

Immer wenn ein Arbeitnehmer sich auf eine Abfindung eingelassen hat, hat er danach keine Möglichkeit mehr, eine Kündigungsschutzklage zu initiieren.

Wie wird eine Abfindung versteuert (Rechner)?

Die Abfindung wird exakt so versteuert, wie das restliche Einkommen, also entsprechend der Einkommenssteuerklasse.

Auswirkungen der Abfindung auf das Arbeitslosengeld

Wann wird eine Abfindung angerechnet?

Abfindungszahlungen werden nur dann auf das Arbeitslosengeld angerechnet, falls der zuvor geschlossene Aufhebungsvertrag die Kündigungsfrist unterschritten hat.

Wie lange gesperrt nach Abfindung?

Bloß weil ein Unternehmer einen Beschäftigten mit einer Abfindung für den Verlust seines Arbeitsplatzes entschädigt, hat das jedoch keine Sperrzeit zur Folge. Wenn das Beschäftigungsverhältnis durch einen Aufhebungsvertrag früher endet, als es im Rahmen einer ordentlichen Kündigung möglich gewesen wäre, kann das eine Sperrzeit von bis zu drei Monaten zur Folge haben, welche auch ohne Zweifel zu einer Verringerung des Arbeitslosengeldes führt.

Die Höhe der Abfindung

Wie hoch kann eine Abfindung maximal sein?

Man braucht zahlreiche Einflussgrößen zum Berechnen der Höhe eines Abfindungsanspruchs, in erster Linie kommt es auf die Dauer der Betriebszugehörigkeit, den monatlichen Bruttoverdienst sowie die Gründe der Abfindungsvereinbarung an. Doch der letztendlich einflussreichste Punkt, um eine überdurchschnittlich große Abfindung zu erzielen, ist das Verhandlungsgeschick des Beschäftigten, beziehungsweise seines Beauftragten.

Wie hoch ist die gesetzliche Abfindung?

Die alleinige kraft Gesetzes bestimmte Höhe einer Abfindung ist im Kündigungsschutzgesetz zu finden, und zwar für den Fall einer betriebsbedingten Kündigung, auf Grund dringender betrieblicher Erfordernisse. Ein Anspruch auf diese gesetzliche Abfindung entsteht, falls ein Arbeitgeber die Kündigungserklärung um den Vorschlag ergänzt hat, dass er dem Mitarbeiter für das Verstreichenlassen der Dreiwochenfrist, welche ihm für die Einreichung der Kündigungsschutzklage bliebe, eine Abfindung zahlen wird. Die gesetzlich festgelegte Höhe dieser Abfindungszahlung beträgt in so einem Fall jeweils 50 Prozent eines Monatsgehalts pro Jahr der Zugehörigkeit zum Betrieb.

Welche Abfindung ist angemessen?

Ganz allgemein halten sich nicht wenige Arbeitgeber und Angestellte an die Faustformel, welche lautet, dass 50 Prozent eines Monatsgehalt pro Jahr der ununterbrochenen Beschäftigung im Betrieb angemessen ist. Schlussendlich hängt es immer von den persönlichen Umständen des Beschäftigten und dessen zu erwartenden beruflichen Perspektiven ab, um sich der bestmöglichen Abfindungshöhe zu nähern.

Wie viel Abfindung ist realistisch?

Die in nicht wenigen Firmen durchschnittlich gezahlten Abfindungen liegen in den meisten Fällen zwischen einem halben und einem vollen Bruttomonatsgehalt pro Jahr der ununterbrochenen Zugehörigkeit zum Betrieb, allerdings gibt es ein paar Branchen in denen lediglich ein Viertel des Bruttomonatsgehalts gezahlt wird.

Wie bekomme ich eine hohe Abfindung?

Eine hohe Abfindung können Beschäftigten erwarten, die eine Kündigungsschutzklage initiieren können, wenn für deren Arbeitgeber ein entsprechend hohes Prozessrisiko besteht und die ein sehr gutes Verhandlungsgeschick besitzen, wobei Letzteres sich auch auf eine rechtliche Vertretung beziehen kann.


Rechenbeispiele für eine Abfindungszahlung

Wie hoch ist eine Abfindung nach 15 Jahren?

Wenn ein Mitarbeiter 15 Jahre im selben Betrieb tätig war, kann dessen Abfindung zwischen 7,5 und 15 Bruttomonatsverdiensten betragen. Bei einem Bruttoverdienst von 3.507 Euro sind demzufolge 26.250 bis 52.500 als Abfindung drin.

Wie hoch ist die Abfindung nach 10 Jahren?

Wenn einer 10 Jahre in einer Firma tätig war, kann dessen Abfindung zwischen fünf und zehn Monatsverdiensten (brutto) betragen. Bei einem Bruttoverdienst von 3.000 Euro sind demnach 15.000 bis 30.000 als Abfindung im Bereich des Möglichen.

Wie viel Abfindung nach 12 Jahren?

Sofern ein Arbeitnehmer zwölf Jahre in einem Unternehmen beschäftigt war, kann dessen Abfindung zwischen fünf und zehn Monatsverdiensten (brutto) betragen. Bei einem Bruttoverdienst von 4.000 Euro sind demnach 24.000 bis 48.000 als Abfindungszahlung im Bereich des Möglichen.

Die telefonische Soforthilfe der ArbeitnehmerHilfe Hamburg e.V.

Bei speziellen Fragen zur "Abfindungen" oder zu anderen arbeitsrechtlichen Themen erreichen Sie den Fachanwalt für Arbeitsrecht der ArbeitnehmerHilfe Kiel unter der 0431-72003590 immer von Montag bis Freitag zwischen 9 und 17 Uhr.


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